AGB`s

Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma TKC-Wesel
Inh. Thomas Kohl
Am Schepersfeld 25a
46485 Wesel

1. Geltung
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres Unternehmens erfolgen ausschließlich aufgrund dieser AGB, und zwar unabhängig von der Art des Rechtsgeschäftes. Sämtliche unserer privatrechtlichen Willenserklärungen sind auf Grundlage dieser AGB zu verstehen. Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten schriftlich und ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren AGB abweichenden Vertragsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien.
2. Vertragsabschluss
a) Unsere Angebote verstehen sich unverbindlich und freibleibend. Von diesen AGB oder anderen unserer schriftlichen Willenserklärungen abweichende mündliche Zusagen, Nebenabreden und dergleichen, insbesondere solche, die von Verkäufern, Zustellern, etc, abgegeben werden, sind für uns nicht verbindlich. Der Inhalt der von uns verwendeten Prospekte, Werbeankündigungen etc wird nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, dass darauf ausdrücklich Bezug genommen wurde.

b) Jeder Auftrag bedarf zum Vertragsabschluss einer Auftragsbestätigung. Das Absenden oder Übergeben der vom Kunden bestellten Ware bewirkt ebenfalls den Vertragsabschluss. Werden an uns Angebote gerichtet, so ist der Anbietende eine angemessene, mindestens jedoch achttägige Frist, ab Zugang des Angebotes daran gebunden. Der Punkt 2. a) gilt nicht bei Verbrauchergeschäften.

c) Produkte, die aufgrund dieser Bedingungen geliefert werden, sind nicht für den Gebrauch in Kernkraftwerken, anderen atomaren Anwendungsbereichen, im medizinischen Bereichen, sowie im öffentlichen- oder im Flugverkehr bestimmt. Für diese Anwendungsbereiche liefert TKC nur aufgrund zusätzlicher vertraglicher Vereinbarungen.
3. Preis
Alle von uns genannten Preise sind, sofern nichts anderes ausdrücklich vermerkt ist, exklusiv Umsatzsteuer zu verstehen. Sollten sich die Lohnkosten zwischen Vertragsabschluss und Lieferung aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche oder innerbetrieblicher Abschlüsse oder sollten sich andere, für die Kalkulation relevante Kostenstellen oder zur Leistungserstellung notwendige Kosten, wie jene für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc, verändern, so sind wir berechtigt, die Preise entsprechend zu erhöhen oder zu ermäßigen. Punkt 3. gilt nicht bei Verbrauchergeschäften.
4. Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen
a) Mangels gegenteiliger Vereinbarung sind unsere Forderungen Zug um Zug gegen Übergabe der Ware zu bezahlen. Unsere Rechnungen sind ab Warenübernahme zur Zahlung fällig. Ohne besondere Vereinbarung ist der Abzug eines Skontos nicht zulässig. Im Falle des Zahlungsverzuges, auch mit Teilzahlungen, treten allfällige Skontovereinbarungen außer Kraft. Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Eingangs auf unserem Geschäftskonto als geleistet.

b) Für den Fall des Zahlungsverzuges sind wir ab Fälligkeit berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 15 % p.a. + MwSt. zu berechnen.
Weitere Ansprüche, wie insbesondere der Anspruch auf höhere Zinsen, aus dem Titel des Schadenersatzes bleiben vorbehalten. Punkt 4. b) erster Satz gilt nicht bei Kreditgeschäften mit Verbrauchern.
5. Vertragsrücktritt
a) Neben den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen sind wir auch bei Annahmeverzug (Pkt. 7) oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesondere Eröffnung des Insolventsverfahrens über das Vermögen eines Vertragspartners oder Abweisung eines Insolventsantrages mangels kostendeckenden Vermögens, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Für den Fall des Rücktrittes haben wir bei Verschulden des Kunden die Wahl, einen pauschalierten Schadenersatz von 15 % des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren.

b) Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder – gegebenenfalls nach Setzung einer angemessenen Nachfrist – vom Vertrag zurückzutreten.

c) Tritt der Kunde – ohne dazu berechtigt zu sein – vom Vertrag zurück oder begehrt er unberechtigt seine Aufhebung, so haben wir die Wahl, auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen; im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, nach unserer Wahl einen pauschalierten Schadenersatz in der Höhe von 30% des Bruttorechnungsbetrages oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu bezahlen.
6. Mahn- und Inkassospesen
Im Falle des Zahlungsverzuges hat der Kunde die uns entstehenden Mahnspesen in Höhe von pauschal
€ 6,00 pro erfolgter Mahnung sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von € 3,70 zu ersetzen. Darüber hinaus sind uns alle zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen, z.B. die eines Inkassoinstitutes, wobei maximal die Vergütung gebührt, die sich aus der Verordnung des BMwA über Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen ergibt. Punkt VI. 2. Satz gilt nicht bei Verbrauchergeschäften.
7. Lieferung, Transport, Annahmeverzug
a) Unsere Verkaufspreise beinhalten keine Kosten für Zustellung, Montage oder Aufstellung. Auf Wunsch werden jedoch diese Leistungen gegen gesonderte Zahlung von uns erbracht bzw. organisiert.
Dabei werden für Transport bzw. Zustellung die tatsächlich aufgewendeten Kosten samt einem angemessenen Regiekostenaufschlag, mindestens jedoch die am Auslieferungstag geltenden oder üblichen Fracht- und Fuhrlöhne der gewählten Transportart in Rechnung gestellt. Montagearbeiten werden nach Zeitaufwand berechnet, wobei ein branchenüblicher Mannstundensatz als vereinbart gilt.

b) Hat der Kunde die Ware nicht wie vereinbart angenommen (Annahmeverzug), sind wir berechtigt, die Ware entweder bei uns einzulagern, wofür wir eine Lagergebühr von 0,1 % des Bruttorechnungsbetrages pro angefangenem Kalendertag in Rechnung stellen oder auf Kosten und Gefahr des Kunden bei einem dazu befugten Gewerbsmanne einzulagern. Gleichzeitig sind wir berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten. Handelt es sich um eine verderbliche Ware und ist Gefahr in Verzug, sind wir bei Annahmeverzug berechtigt, die Ware ohne vorherige Androhung auf Rechnung des säumigen Kunden selbst zu einem angemessenen Preis zu veräußern.

c) Höhere Gewalt – TKC-Wesel hat für die Nichterfüllung vertraglicher Pflichten nicht einzustehen, soweit die Nichterfüllung auf einem außerhalb ihres Einflussbereichs liegenden Hinderungsgrund beruht (z.B. Nichtbelieferung mit Zuliefererkomponenten, Naturkatastrophen, hoheitliche Maßnahmen) und vereinbarte Leistungsfristen gelten als entsprechend verlängert. Dauert der Hinderungsgrund länger als 2 Monate an, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
8. Gefahrenübergang
Unbeschadet der gesetzlichen Regelungen geht die Gefahr des zufälligen Unterganges oder der zufälligen Verschlechterung jedenfalls mit der Übergabe an den Transporteur – auch bei Lieferung frei Bestimmungsort – auf den Käufer über.
9. Lieferfrist
a) Zur Leistungsausführung sind wir erst dann verpflichtet, sobald der Kunde all seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind, nachgekommen ist, insbesondere alle technischen und vertraglichen Einzelheiten, Vorarbeiten und Vorbereitungsmaßnahmen erfüllt hat.

b) Wir sind berechtigt, die vereinbarten Termine und Lieferfristen bis zu zwei Woche zu überschreiten. Erst nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.
10. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens.
11. Geringfügige Leistungsänderungen
Geringfügige oder sonstige für unsere Kunden zumutbare Änderungen unserer Leistungs- bzw. Lieferverpflichtung gelten vorweg als genehmigt. Dies gilt insbesondere für durch die Sache bedingte Abweichungen (z.B. bei Maßen, Farben, Holz- und Furnierbild, Maserung und Struktur etc). Punkt 11. gilt nicht bei Verbrauchergeschäften.
12. Gewährleistung, Untersuchungs- und Rügepflicht
a) Gewährleistungsansprüche des Kunden erfüllen wir bei Vorliegen eines behebbaren Mangels nach unserer Wahl entweder durch Austausch, Reparatur innerhalb angemessener Frist oder Preisminderung. Schadenersatzansprüche des Kunden, die auf Behebung des Mangels zielen, können erst geltend gemacht werden, wenn wir mit der Erfüllung der Gewährleistungsansprüche in Verzug geraten sind.

b) Im Sinne der § 377 f HGB ist die Ware nach der Ablieferung unverzüglich, längstens aber binnen sechs Werktagen zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind uns unverzüglich, längstens aber binnen drei Werktagen nach ihrer Entdeckung unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels schriftlich bekannt zugeben. Verdeckte Mängel sind unverzüglich, längstens aber binnen drei Werktagen nach ihrer Entdeckung, schriftlich zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Falls die Betriebsbereitschaft aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht innerhalb von 30 Tagen ab Lieferung herbeigeführt werden kann, gilt sie als gegeben. Der Punkt 12. a) und b) gilt nicht bei Verbrauchergeschäften.

c) Retouren werden ausschließlich nur mit Versand frei Haus an TKC, Thomas Kohl, Am Schepersfeld 25a, 46485 Wesel, in Originalverpackung inkl. komplettem Lieferumfang, Rechnungskopie und genauer Beschreibung des Fehlers zurückgenommen. Waren, die nicht von uns geliefert wurden und außerhalb der Garantiezeit sind, werden kostenpflichtig retourniert! Bei reklamierter Ware, die trotz eingehender Prüfung keine Fehler aufweist, wird eine Mindestpauschale von € 30,- exkl. MWSt. berechnet. Die Rücklieferung erfolgt unfrei.

d) TKC, Thomas Kohl leistet insbesondere nicht Gewähr für: Mängel, die auf fehlerhafte Installation durch Sie oder einen von Ihnen beauftragen Dritten, Bedienungsfehler, Eingriff in die oder Modifikation der Produkte durch Sie oder einen hierzu nicht berechtigten Dritten sowie auf äußere Einwirkung auf die Produkte zurückzuführen sind; die Geeignetheit der Produkte für einen bestimmten Verwendungszweck; Leistungen, die Ihren Vorgaben entsprechend erbracht wurden. Im Rahmen der Produktion seiner Produkte sowie zur Durchführung von Gewährleistungsarbeiten verwendet TKC, Thomas Kohl Ersatzteile oder Komponenten, die neu oder neuwertig entsprechend dem jeweils üblichen Industriestandard sind. Soweit Drittprodukte während der gesetzlichen Gewährleistungsfrist Mängel aufweisen, wenden Sie sich bitte vorrangig an deren Hersteller, um eine Mangelbeseitigung zu erreichen. Schlägt dies fehl, gelten die vorstehenden Vorschriften hinsichtlich unserer Gewährleistung entsprechend.
13. Schadenersatz
a) Sämtliche Schadenersatzansprüche gegen uns sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.

b) Die Verjährungsfrist von Schadenersatzansprüchen beträgt drei Jahre ab Gefahrenübergang. Die in diesen AGB enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen über Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder anstelle eines Gewährleistungsanspruches geltend gemacht wird.

c) Vor Anschluss oder Transport von EDV-technischen Produkten bzw. vor Installation von Computerprogrammen ist der Kunde verpflichtet, den auf der Computeranlage bereits bestehenden Datenbestand ausreichend zu sichern, andernfalls hat er für verloren gegangene Daten sowie für alle damit zusammenhängenden Schäden die Verantwortung zu tragen.

d) Punkt 13. a) 1. Satz gilt bei Verbrauchergeschäften nicht für Personenschäden und für Schäden an zur Bearbeitung übernommenen Sachen. Punkt 13. a) 2. Satz, b) 1. Satz gilt nicht bei Verbrauchergeschäften.
14. Produkthaftung
Regressforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetz sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.
15. Eigentumsvorbehalt und dessen Geltendmachung
a) Alle Waren und Sachen werden von uns unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

b) Bei Zurückforderung bzw. Zurücknahme der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Sache durch uns liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. Bei Warenrücknahme sind wir – unbeschadet weiterer Ansprüche – berechtigt, angefallene Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen.

c) Sofern der Erwerber die von uns gelieferten Waren oder Sachen vor Erfüllung sämtlicher unserer Forderungen verarbeitet oder bearbeitet, erwirbt er dadurch nicht Eigentum daran. Wir erwerben Miteigentum an der dadurch entstandenen neuen Sache im Verhältnis des Wertes der von uns gelieferten Waren zu den anderen verarbeiteten Waren im Zeitpunkt der Ver- oder Bearbeitung.

d) Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren darf der Käufer weder verpfänden noch sicherungshalber übereignen. Bei etwaigen Pfändungen oder sonstiger Inanspruchnahme durch dritte Personen ist der Käufer verhalten, unser Eigentumsrecht geltend zu machen und uns unverzüglich zu verständigen.

e) Nur ein Unternehmer, zu dessen ordentlichen Geschäftsbetrieb der Handel mit den von uns erworbenen Waren gehört, darf bis zur vollständigen Begleichung der offenen Kaufpreisforderung über die Vorbehaltsware verfügen.

f) Der Kunde trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung.
16. Forderungsabtretungen
a) Bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt tritt der Kunde uns schon jetzt seine Forderungen gegenüber Dritten, soweit diese durch Veräußerung oder Verarbeitung unserer Waren entstehen, bis zur endgültigen Bezahlung unserer Forderungen zahlungshalber ab. Ist der Kunde mit seinen Zahlungen uns gegenüber in Verzug, so sind die bei ihm eingehenden Verkaufserlöse abzusondern und hat der Kunde diese nur in unserem Namen inne. Allfällige Ansprüche gegen einen Versicherer sind in den Grenzen des § 15 VersVG bereits jetzt an uns abgetreten.

b) Forderungen gegen uns dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht abgetreten werden.
17. Zurückbehaltung
Der Kunde ist bei gerechtfertigter Reklamation außer in den Fällen der Rückabwicklung nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teiles des Bruttorechnungsbetrages berechtigt. Punkt 17. gilt nicht bei Verbrauchergeschäften.
18. Terminverlust
a) Soweit der Kunde seine Zahlungsverpflichtung in Teilbeträgen abzustatten hat, gilt als vereinbart, dass bei nicht fristgerechter Bezahlung auch nur einer Rate sämtliche noch ausständigen Teilleistungen ohne weitere Nachfristsetzung sofort fällig werden.

b) Punkt 18. a) gilt bei Verbrauchergeschäften soweit wir unsere Leistung vollständig erbracht haben, auch nur eine rückständige Teilleistung des Kunden mindestens sechs Wochen fällig ist, und wenn wir den Kunden unter Setzung einer Nachfrist von zumindest zwei Wochen unter Androhung des Terminverlustes gemahnt haben.
19. Rechtswahl, Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist deutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren deutsche, inländische Gerichtsbarkeit. Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig. Punkt 19. letzter Satz gilt nicht bei Verbrauchergeschäften.
20. Datenschutz, Adressenänderung und Urheberrecht
a) Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass auch die im Kaufvertrag mit enthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages von uns automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden.

b) Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekannt zugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen , falls sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse gesendet werden.

c) Pläne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets unser geistiges Eigentum; der Kunde erhält daran keine wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte.
21. Erweiterte Bestimmungen für Dienstleistungen der elektronischen Datenverarbeitung.
a) Vertragsabschluß

Die jeweils zu erbringenden Lieferungen und Leistungen werden in einem gesonderten Vertrag festgelegt. Diese Verträge bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Schriftliche Angebote sind 30 Tage gültig und müssen vom Kunden schriftlich angenommen werden. Der Vertrag kann die Konzeption eines Softwareeinsatzes, die Bestandsaufnahme des bestehenden Softwaresystems, die Erstellung einer Anforderungsdefinition für das künftige Softwaresystem, die Umsetzung der Anforderungsdefinition in funktionale Spezifikationen, das Projektmanagement, die Erstellung der Individualsoftware, den Verkauf von Standardsoftware und Hardware, die Einschulung und Umstellungsunterstützung, die Beratung durch telefonische Hotline, die Wartung und Weiterentwicklung der Software, die Übertragung von Urheber- und verwandten Schutzrechten, die Herstellung von Datenträgern und sonstige Dienstleistungen beinhalten. Die detaillierte Ausarbeitung der Anforderungsdefinition samt Erstellung eines Pflichtenheftes kann durch den Anbieter oder durch den Kunden erfolgen. Erfolgt die Ausarbeitung durch den Anbieter, hat der Kunde sämtliche dafür erforderlichen Unterlagen und Informationen zur Verfügung zu stellen. Der Kunde hat die Anforderungsdefinition b. z. w. das Pflichtenheft auf seine Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und schriftlich zu bestätigen. Spätere Änderungen sind schriftlich zu bestätigen und werden gesondert verrechnet. Spätestens 14 Tage nach Lieferung der Software, hat der Kunde die Leistungsabnahme durchzuführen. Die Abnahme hat auf Grund des durch den Kunden akzeptierten Pflichtenheftes zu erfolgen und muss in einem Abnahmeprotokoll schriftlich bestätigt werden. Eventuelle Abweichungen sind vom Kunden schriftlich bekannt zugeben und der Anbieter verpflichtet sich, solche Mängel so schnell als möglich zu beheben. Werden wesentliche Mängel, also solche, die den Gebrauch verhindern, verbessert, hat eine neuerliche Abnahme zu erfolgen. Führt der Kunde im vorgenannten Zeitraum keine Abnahme durch oder wird die Software tatsächlich eingesetzt, gilt diese jedenfalls mit Ablauf des vorgenannten Zeitraums bzw. mit Inbetriebnahme als abgenommen. Unwesentliche Mängel berechtigen den Kunden nicht, die Abnahme zu verweigern.

b) Zahlungsbedingungen

Die Software wird gegen Einmalzahlung, Anzahlung mit folgender Ratenzahlung oder regelmäßig fällige Nutzungsgebühren überlassen. Sollen die Nutzungsgebühren gestaffelt berechnet werden, richten sich diese nach den Nutzungsklassen. Die Nutzungsklasse hängt von der Anzahl der Kopien ab, wobei diese im jeweiligen Detailvertrag spezifiziert werden. Der Kunde hat dem Anbieter jeden Wechsel in eine höhere Nutzungsklasse unverzüglich mitzuteilen. Im Zeitpunkt des Wechsels wird die Nutzungsgebühr der höheren Nutzungsklasse fällig. Sämtliche mit der Vertragserrichtung entstehenden Gebühren und Steuern hat der Kunde zu tragen. Für Standardsoftware und Hardware gelten die am Tag der Lieferung gültigen Listenpreise, andere Dienstleistungen wie Programmierung, Einschulung, Beratung etc. werden nach tatsächlichem Zeitaufwand zu dem am Tage der Leistungen gültigen Stundenhonorar verrechnet, sofern dies nicht in einem gesonderten Vertrag aufgeführt ist. Kosten für Datenträger, Fahrt-, Tag- und Nächtigungsgelder werden gesondert nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung gestellt. Fahrzeiten gelten als Arbeitszeit. Alle angegebenen Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Alle Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Skonto zur Zahlung fällig.

c) Leistungsschutzrecht

Der Anbieter bleibt Inhaber aller Urheber- und Leistungsschutzrechte an der Software/ Datenbank einschließlich der zugehörigen Unterlagen. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde die Software mit Einwilligung des Anbieters verändert, bearbeitet oder mit anderer Software verbindet. Vorhandene Kennzeichnungen, Urheberrechtsvermerke oder Eigentumshinweise des Anbieters dürfen vom Kunden nicht beseitigt bzw. verändert werden. Werden zulässigerweise Kopien erstellt, sind auch diese mit den oben genannten Kennzeichnungen zu erstellen. Der Anbieter erklärt, alleiniger Rechteinhaber der Software zu sein und verpflichtet sich, den Kunden aus allen Ansprüchen Dritter gegen den Kunden aus der Verletzung von Schutzrechten schad- und klaglos zu halten, sofern es nicht Material oder Informationen betrifft die vom Kunden bereitgestellt wurden. Der Anbieter ist berechtigt, erforderliche Änderungen an der Software aufgrund von Rechtsbehauptungen Dritter beim Kunden auf seine eigenen Kosten durchzuführen. Der Kunde verpflichtet sich, den Anbieter von jeder an ihn gestellten Forderung wegen Verletzung von Urheberrechten oder gewerblichen Schutzrechten zu informieren. Die Software ist nur zur Verwendung zum eigenen Gebrauch bestimmt.

d) Gewährleistung

Der Anbieter gewährleistet, dass sein Produkt frei von gebrauchsausschließenden Mängeln ist. Dennoch lassen sich Fehler nach dem Stand der technischen Entwicklung niemals ausschließen, und der Kunde nimmt dies zur Kenntnis. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate. Bei Mängeln verpflichtet sich der Kunde, diese umgehend dem Anbieter mitzuteilen und diese ausreichend zu beschreiben. Mitgeteilte und behebbare Mängel wird der Anbieter binnen 3 Wochen durch Installation einer neuen Software beseitigen. Lassen sich Mängel bei einer Überprüfung nicht feststellen, trägt der Kunde die Kosten dieser Überprüfung. Dies gilt auch dann, wenn der Fehler auf eine mangelhafte Bedienung zurückzuführen ist oder auf Störungen, die nicht vom Anbieter zu vertreten sind. Bei einer Änderung des Programms oder von Teilen des Programms wird keine Gewähr vom Anbieter übernommen, wenn dem Kunden nicht der Nachweis gelingt, dass der aufgetretene Mangel ursächlich im Produkt des Anbieters gelegen ist. Der Anbieter leistet keine Gewähr für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, die Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel oder unübliche Betriebsbedingungen zurückzuführen sind. Kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflichten des Kunden bleiben unberührt.

e) Mitwirkungspflicht

Der Kunde wird alle Informationen, zum Programm gehörigen Unterlagen sowie Methoden vertraulich behandeln, und zwar bereits während der Vertragsverhandlungen, während der Vertragsdauer und nach Auflösung des Vertrages. Diese Verpflichtung zur Geheimhaltung wird der Kunde auch an alle seine Mitarbeiter überbinden. Der Kunde haftet uneingeschränkt aus der Verletzung von Vertragspflichten, dies gilt auch für die Verwendung vertragswidrig erstellter Kopien oder deren Mehrfachnutzung oder Überlassung an Dritte. Der Kunde wirkt rechtzeitig bei der Leistungserbringung seitens des Anbieters mit, indem er ein detailliertes Anforderungsprofil erstellt und insbesondere Testdaten und sonstige zur Erstellung der Software nötige Informationen und Hilfsmittel zur Verfügung stellt. Der Anbieter wird den Kunden auf diese Mitwirkungspflichten rechtzeitig hinweisen. Der Kunde erklärt ausdrücklich für sämtliches von Ihm geliefertes Material, besonders für Werbetexte, Fotos und Bilder, sowie Ton- und Videomaterial die Urheberrechte Dritter nicht zu verletzen. Die Vertragspartner verpflichten sich, einander während des oder für den Zeitraum von 6 Monaten nach Vertragsbeendigung
keine Mitarbeiter abzuwerben oder durch Dritte abwerben zu lassen. Für die Verletzung dieser Bestimmung gilt eine Konventionalstrafe von € 25.000,– exkl. MWST als vereinbart.
22. Erweiterte Bestimmungen für die Vermietung von Internetspeicherplatz und Domainregistrierung
a) Datensicherheit

Der Kunde stellt uns von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei. Dieser muss im Zuge der übermittelten Daten das Copyright beachten bzw. sich Genehmigungen besorgen über die Veröffentlichung dieser. Falls Daten an uns – gleichgültig in welcher Form – gesandt werden, ist der Kunde verpflichtet Sicherheitskopien herzustellen. Da unsere Server regelmäßig gewartet werden, könnte es vorkommen, dass Datenverluste entstehen. Für diesen Fall ist der Kunde verpflichtet die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich an uns zu übermitteln. Dem Kunden ist ebenfalls bekannt, dass für die Teilnehmer im Internet – Übertragungsweg die Möglichkeit besteht, übermittelte Daten abzuhören, dieses Risiko nimmt der Kunde in Kauf.

b) Veröffentlichte Inhalte

Mit der Übermittlung der Webseiten stellt der Kunde uns von jeglicher Haftung für den Inhalt frei und sichert zu, kein Material zu übermitteln, dass Dritte in ihren Rechten verletzt. Eine Nutzung für pornografische Inhalte ist unzulässig. Aufgrund der knappen Preiskalkulation ist es nicht möglich, dass wir eine eingehende Einzelprüfung für den Fall vornehmen, ob Ansprüche Dritter berechtigt bzw. unberechtigt sind. Das gleiche gilt wenn Inhalte nach dem allgemeinen Rechtsempfinden gegen das geltende Recht Deutschlands, der Europäischen Union oder internationaler Rechte verstoßen könnten. Der Kunde ist auf sich selbst gestellt, den nötigen Beweis für die tatsächliche Unbedenklichkeit der Inhalte anzutreten.

c) Haftung, Schadenersatz

Unsere Dienstleistung ist die Vermittlung von Serverspeicherplatz für die Veröffentlichung Ihrer Webseiten, für Störungen innerhalb des Internet können wir keine Haftung übernehmen. Haftung und Schadensersatzansprüche sind auf den Auftragswert beschränkt.

d) Markenrechtlicher Schutz von Domainnamen

Der Kunde versichert, dass nach seinem besten Wissen durch Registrierung bzw. Konnektierung des Domainnamens und die Ladung seiner Seiten ins Internet keine Rechte Dritter verletzt und keine gesetzeswidrigen Zwecke verfolgt werden. Der Kunde erkennt an, dass er für die Wahl des Domainnamens allein verantwortlich ist und erklärt sich bereit, die Firma TKC von allen Schadensersatzansprüchen Dritter im Zusammenhang mit der Domain Namensregistrierung bzw. Konnektierung freizustellen. Für den Fall, dass Dritte Rechte am Domainnamen geltend machen, behalten wir uns vor, den betreffenden Domainnamen bis zur gerichtlichen Klärung der Streitfrage, falls gerichtlich bestimmt, sperren zu lassen.
23. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der Bedingungen im übrigen nicht.